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    Sicherheitsmanagement ist Unternehmer(ens)pflicht


    Gegründet 1991 mit Sitz in Küsnacht/Zürich, bietet EBDI zusammen mit der Kanzlei Hess & Partner Rechtsanwälte, Rechts- und Wirtschaftsberatung in den Bereichen Haftpflicht- und Vertragsrecht, Risk-Management und Qualitätssicherung an. Ergänzt wird das Leistungsangebot durch eine zeit- und situationsgerechte Methodenvermittlung des Qualitätsmanagements, womit eine kontinuierliche Sicherheit Ihres Unternehmens gewährleistet ist. 

    Kern unser fast 30-jährigen Tätigkeit sind die Vermeidung und falls erforderlich der richtige Umgang mit vertraglicher, deliktischer sowie straf- und öffentlich-rechtlicher Haftung sowie Verantwortung. 

    Unser Team

    Hans-Joachim Hess

    Rechtsanwalt

    Compliance Berater 1-2 / 2023

    Haftungsverschärfung für Produkte in der EU

    Neue Haftungsregeln für Digitalprodukte, zur Künstlichen Intelligenz (KI) und Hochrisikotechnologie sowie zum Maschinensicherheitsrecht und eine vollständige Revision der Produkthaftungsrichtlinie: Produkthersteller und Softwareentwickler müssen in den nächsten Monaten erhöhte Wachsamkeit zeigen, denn die novellierten und neuen EU-Vorschriften zum Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht werden die Rechte der Anwenden- den sowie der Verbraucher erheblich erweitern.

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    EKAS MITTEILUNGSBLATT Nr. 94, April 2022

    Wer haftet für nicht konforme Produkte?

    Wer in der Schweiz Produkte in den Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass diese «sicher» sind. Sind sie das nicht, so muss das verantwortliche Unternehmen mit einer Strafe rechnen. Während die Produktehaftung sicherstellt, dass Geschädigte entschädigt werden, sorgt die Produktesicherheit dafür, dass «unsichere» Produkte nicht in Umlauf gelangen.

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    Veröffentlichungen

    Schulthess Manager Dossier

    Produktehaftung / Produktesicherheit

    CHF 58,- ISBN 978-3-7255-8341-6 Schulthess Verlag

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    at/Schweiz Ausgabe 8/2023

    Neue EU-Maschinenverordnung: Auswirkungen auf die Schweiz

    Im Juli 2023 ist die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft getreten. Das hat auch Auswirkungen auf Schweizer Hersteller, Exporteure und Händler. Die wichtigsten Punkte hat Rechtsanwalt Hans-Joachim Hess im folgenden Artikel zusammengefasst.

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    Safety Plus (Ausgabe Nr. 4)

    Produktesicherheit in der Schweiz

    Gemäss Produktesicherheitsgesetz (PrSG) dürfen keine unsicheren Produkte auf den Markt gebracht werden. Was heisst das bezüglich Prävention und Haftung?

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